Schwangerschaftskonflikt

Sie sind schwanger und wissen nicht,
wie es weiter gehen soll!

 

Es gibt Zeitpunkte im Leben, die könnten auf den ersten Blick nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft. Vielleicht ist die Beziehung zum Vater des Kindes nicht gefestigt, vielleicht sind Sie mitten in der Ausbildung oder haben gerade eine neue Arbeitsstelle gefunden. Es gibt viele gute Gründe, einer Schwangerschaft zunächst skeptisch gegenüber zu stehen.

Wir nehmen Ihre Sorgen ernst. Unsere Aufgabe ist es, schwangere Frauen und Paare mit ihren Sorgen anzunehmen und ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und bei der Klärung finanzieller Probleme zu geben.

Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Wochen mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, beraten wir Sie auch im akuten Schwangerschaftskonflikt. Wenn Sie sich gegen die Schwangerschaft entscheiden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle wie donum vitae Fulda im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. 

 
Wir nehmen uns Zeit für Sie:
 
  • wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich für oder gegen das Austragen der Schwangerschaft entscheiden sollen?
  • eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.
  • wenn Sie in Ihrer Partnerschaft oder mit der Familie unterschiedlicher Meinung sind.
  • mit Ihnen über medizinische, rechtliche und ethische Fragen zu sprechen.
  • wenn Sie sich mit Ihrer Schwangerschaft alleine fühlen.
  • wenn Ihre berufliche Situation gefährdet ist.
  • wenn Sie sich im Moment ein Kind nicht zutrauen.
  • wenn Sie Informationen benötigen zu finanziellen und praktischen Hilfen.

 

 

Begleitung, egal wie Sie sich entscheiden

Unabhängig davon wie Sie sich entscheiden, beraten und unterstützen wir Sie auf Ihren Wunsch auch danach.

 

Unsere Beratung ist vertraulich

Wir beraten Sie auf Wunsch anonym. Unsere Beraterinnen und Berater sind darüber hinaus zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Anliegen sind bei uns in den besten Händen.

 

 

Als staatlich anerkannte Beratungsstelle sind wir berechtigt, Ihnen auf Wunsch im Anschluss nach einem Schwangerschaftskonfliktgespräch einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen, der die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bildet.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!

 

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