Verhütungsmittelfonds

Beratung und Beantragung

Was kann beantragt werden?

Der Verhütungsmittelfond übernimmt Teile der Kosten für Verhütungsmittel, wenn diese ärztlich verordnet sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle Menschen aus Stadt und Landkreis Fulda im Bezug von

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem AsylbLG
  • Wohngeld und Kinderzuschlag

Was müssen Sie mitbringen?

  • aktueller Bescheid über Leistungen
  • Rezept oder Kostenvoranschlag Ihrer Ärzt*in
  • Personalausweis und Aufenthaltsdokument

Sie benötigen für die Antragstellung immer einen Termin.

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie!

Tel: 0661 - 250 67 10

 

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