Die Bundesstiftung http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de hilft seit 1984 schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen.
Eine Notlage der Frau liegt vor, wenn ihre Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder ausreichend zur Verfügung stehen.
Der Antrag muss vor der Geburt in einer Schwangerenberatungsstelle gestellt sein. Die Stiftungsgelder können für jede Schwangerschaft nur einmal beantragt werden.
Die Antragsvoraussetzungen werden bei uns geprüft.
Dazu benötigen wir die Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, Mutterpass, Ausweisdokumente, Mietnachweis.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung. Werden Stiftungsmittel gewährt, dürfen diese nicht gepfändet oder auf Sozialleistungen angerechnet werden.